Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft

Nur mit Ihrer Hilfe können wir helfen:

Therapeutische Versorgung, Aktionen und Projekte – dahinter stehen unsere Mitglieder und Spender.

Ihr Beitrag

  • wird sinnvoll eingesetzt
  • unterstützt Projekte mit Nachhaltigkeit
  • fördert den Tierschutz mit Verantwortung
  • macht Veränderungen im Ursprungsland möglich
  • ist eine aktive Hilfe bei der medizinischen Versorgung

Ihr Vorteil

  • Sie unterstützen aktiv Tierschutz mit Verantwortung
  • Sie können am Jahresende bei der Wichtelgeschichte dabei sein
  • Sie erhalten Zugang zum internen Bereich
  • Ihr Förderbeitrag ist steuerlich absetzbar
  • Ihre Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar

Mitglied | Fördermitglied

Als Adoptant können Sie Mitglied,
als Ehe-/Lebenspartner Fördermitglied werden.

Mitgliedsarten

Alle, die den Verein unterstützen möchten sind herzlich willkommen.
Möglich ist ausschließlich eine Einzelmitgliedschaft.

Auszug aus der Satzung:

Es gibt folgende Mitgliedsarten:

  • Mitglied
  • Fördermitglied

Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und von der nicht zu erwarten ist, dass sie ihre Mitgliedschaft als Deckmantel für den Tierschutz schädigende oder den Grundsätzen des Tierschutzes entgegenstehende persönliche, geschäftliche oder sonstige eigennützige Zwecke missbraucht. Ferner können auch juristische Personen, Vereine  oder Gesellschaften als Mitglied aufgenommen werden.

Als Mitglied wird aufgenommen, wer dem Verein durch die Adoption eines Tieres aus der Obhut des Vereines verbunden ist.

Jugendliche unter 18 Jahren können Mitglied ohne Stimmrecht werden.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist dem Vorstand gegenüber, der über die Aufnahme entscheidet, eine schriftliche Beitrittserklärung abzugeben. Der Vorstand kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Mitgliedschaft wird zwölf Monate als vorläufige Mitgliedschaft ohne Stimmberechtigung geführt. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Erteilung einer SEPA-Lastschrift.

Der Austritt ist dem Verein schriftlich, mit 3-monatiger Kündigungsfrist, zu erklären, es besteht kein Anspruch auf  Beitragsrückzahlung; es wird der volle Jahresbeitrag fällig.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden,

  • wenn eine für die Aufnahme maßgebende Voraussetzung für die Mitgliedschaft nicht oder nicht mehr zutrifft
  • wenn es die Vereinsziele grob missachtet
  • wenn es mehr als einen Monat mit der Beitragszahlung im Rückstand ist
  • wenn auch nach einmaliger Erinnerung keine Beitragszahlung erfolgt
  • wenn es in anderer Weise den Verein oder die Tierschutzbestrebungen oder deren Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein stiftet.
  • Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es die Mitgliedschaft für Werbung oder zu gewerblichen Zwecken missbraucht.

Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Fördermitglied kann werden, wer bereit ist, die Ziele des Vereins zu fördern und die festgelegten Beiträge nach der Satzung zu zahlen. Für die Aufnahme ist ein Aufnahmeantrag in Textform an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet. Sie unterstützen den Verein durch Verbreitung seiner Anliegen und durch regelmäßige finanzielle Beiträge. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. 

Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages gemäß § 6 wirksam

Fördermitglieder haben kein Stimm- oder Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Sie haben von den gesetzlichen Mitgliedschaftsrechten ein Vorschlagsrecht und ein Informationsrecht – allerdings nur soweit, als dadurch nicht das Vereinsinteresse und die gebotene Vertraulichkeit verletzt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden.

Sind die Gegebenheiten nach §3 Absatz 2 erfüllt (Adoption eines PiN Hundes), kann die Fördermitgliedschaft auf schriftlichen Antrag in eine stimmberechtigte Mitgliedschaft umgewandelt werden. 

ist PiN Mitglied in Spendenorganisationen ?

Ein offener und ehrlicher Umgang mit den uns anvertrauten Spenden ist uns wichtig. Dazu gehört auch unseren Spendern ehrlich mitzuteilen, wenn ein Ziel erreicht ist. Wir sammeln nicht Spenden für einen Spendentopf, sondern gezielt für ein Projekt, für einen Hund, für ein zu erreichendes Ziel. Ist dieses Ziel erreicht oder die Kostenübernahme eines verletzten Hundes gewährleistet, beenden wir die Spendenaktion.

Um all dies zu gewährleisten müssen wir nicht in einer Fundraising Organisation Mitglied sein, denn: diese Mitgliedschaften kosten Aufnahme- und Jahresgebühren.

  • Beispielsweise im  Deutschen Fundraising Verband Mitglied jährlich 320 – 2.000 €
  • Um das Deutsche Spendensiegel zu erhalten müssten wir eine Erstantragsgebühr von € 250 investieren, dazu € 500 und einen Zusatzbeitrag von jährlich etwa € 1.000

 

Haben Sie das gewusst ?

 

Wir denken, was zählt ist, dass Ihre Spenden dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nicht in der Verwaltung von Fundraisinginstituten. Mit € 1.000 lassen sich viele Operationen bezahlen, es sind viele Sack Futter, die den Tieren mehr helfen, als ein Spendensiegel, deshalb: nein, PiN ist in keiner Spendenorganisation Mitglied.

Beitrag

Ob Mitglied oder Fördermitglied, Sie haben die Wahl:

Jahresbeitrag von € 50 oder € 100

Werbe- und Verwaltungskosten

Kein Verein kommt ohne Verwaltungskosten aus, aber – hier ist entscheidend, wie viel wird von einer Spende dafür eingesetzt oder anders gefragt: wie viel kommt von Ihrer Spende wirklich dort an, wo sie ankommen soll ?

  • PiN investiert NICHT in Hochglanzflyern oder aufwändige Werbeanzeigen.
  • Die Kosten für die Homepage sind sehr gering, da diese ehrenamtlich von der ersten Vorsitzenden gepflegt wird.
  • Wir haben weder Personal- noch PKW Kosten, all dies erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.
  • Es bleiben tatsächliche Kosten für Büromaterial, die Serverkosten für die Homepage und notwendige Software,
    diese liegen bei PiN in den vergangenen Jahren kontinuierlich bei 7% !

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat zur besseren Einschätzung vier Kategorien geschaffen:

  • niedrig – unter 10 Prozent Werbe- und Verwaltungskosten
  • angemessen – 10 bis 20 Prozent
  • vertretbar – 20 bis 35 Prozent
  • unvertretbar hoch – 35 Prozent und mehr

Wir möchten keine Hilfsorganisationen bewerten, die ihre Verwaltungskosten von den Spendengeldern abziehen, geben aber zu bedenken, dass ein entsprechender öffentlicher Auftritt und die Mitgliedschaften in Fundraisingorganisationen hohe Kosten mit sich bringen, ebenso wie hohe Personalkosten.

Wir wissen selbst, dass es ganz ohne Öffentlichkeitsarbeit nicht geht. Eine Homepage hilft sich zu präsentieren und ein professioneller Umgang mit Spendengeldern setzt entsprechende Kenntnisse, Zeit und Know How voraus. Dafür setzen wir uns in unserem Ehrenamt ein.

Antrag auf Mitgliedschaft
Als Mitglied sind Sie ein wichtiger Baustein im Verein und tragen Sie mit Ihrem Beitrag zum Erhalt unserer Vereinsziele bei.
Schritt 1 von 2
Sie leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu unserem Engagement.