Ab dem 01.10.2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in die Europäische Union die Regelungen einer europäischen Verordnung vom Mai 2003. Inzwischen wurden die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen.
Die Sonderregelungen für den Reiseverkehr können für höchstens fünf Heimtiere der Arten Hund, Katze, Frettchen in Anspruch genommen werden, die eine Person begleiten und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
benötigt wird er sobald ein Halter mit seinem Hund, Katze oder Frettchen in andere EU Mitgliedsstaaten reisen möchte
andere Haustiere (Meerschweinchen, Vögel, Kaninchen) sind von der Neuregelung ausgenommen
Grundvoraussetzung für den Pass ist eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
die Kennzeichnung per Tätowierung wird nur noch bis 2011 anerkannt, danach wird der Mikrochip Pflicht
die Tollwutimpfung muss vom Tierarzt bestätigt werden
bei Reisen nach Schweden, Irland und Großbritannien sind weitere Regelungen zu beachten: der Nachweis der Tollwutimpfung sowie der Nachweis des Impfschutzes, d.h. mittels Blutprobe sowie der Nachweis über eine Antiparasitenbehandlung (Bandwürmer und Zecken)
die Angaben im Internationalen Impfpass können vom Tierarzt in den neuen EU Heimtierpass übertragen werden, somit wird die erfolgte Impfung anerkannt
wer ohne EU Pass in andere EU Mitgliedsstaaten reist muss damit rechnen, dass das Tier unter Anrechnung der entstandenen Kosten beschlagnahmt wird, ggf. in Quarantäne muss
die Ausstellung eines EU Heimtierpasses läuft nicht paralell mit einer Anmeldung im Haustierzentralregister, diese Anmeldung muss extra vorgenommen werden TASSO Haustierzentralregister tasso@tiernotruf.org Tel 06190 93 22 14 *** Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes Tel.: 0228 - 60 49 6010 bg@tierschutzbund.de Fax: 0228-60 496 42 24 Stunden – Service Telefon: 01805 - 23 14 14)